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Vertrag

****iah Frau
16 Beiträge
Themenersteller 
Vertrag
Hallo,

da ich nun nicht wirklich fündig geworden bin eröffne ich ein neues Thema.

Es geht um folgendes : Es gibt einen Herrn der gerne eine BDSM Beziehung mit mir hätte - diese jedoch vertraglich geregelt und festgehalten wird. Ich hab, was das angeht absolut keine Erfahrungen und hoffe auf ein paar Ratschläge von euch. Ich habe den Vertrag einfach mal kopiert und hier angehängt. Würde mich freuen wenn ihr diesen euch durchlesen würdet. Wie sind eure Erfahrungen? Habt ihr so einen Vertrag auch? Kann man einzelne Punkte rausstreichen? Würdet ihr ihn so unterschreiben? Ich freue mich auf eure Antworten.


Hier der Vertrag

bitte lies den Sklavenvertrag gewissenhaft durch!





Dein Herr










Sklavenvertrag





Zwischen dem Meister und der Sklavin

Name: _________________ Name/Anschrift: ___________________________ wird folgender Sklavenvertrag abgeschlossen:

Allgemeines
1.
Der Vertrag dient zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen dem Meister und der Sklavin. Diese Beziehung bedeutet für die Sklavin eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht.

2.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von der Sklavin nur bei außergewöhnlichen Umständen mit Einverständnis des Meister während dieser Zeit gelöst werden (siehe §4). Die Gewährung einer Probezeit ist nur bei echten Anfängern vorgesehen und obliegt ausschließlich der Entscheidung des Meisters. Sollte die Sklavin nicht spätestens drei Wochen vor Ablauf der Probezeit (1 Jahr) sich über das Vertragsende äußern, so verlängert sich der Sklavenvertrag um weitere zwei Jahre. Nach Ablauf von insgesamt drei Jahren, wird der Vertrag unbefristet verlängert. Der Meister kann aber nach eigenem Ermessen einen befristeten Vertrag aufsetzen, alle anderen Vertragsbedingungen bleiben davon unberührt.

1.
Der Meister verpflichtet sich zur Obhutnahme der Sklavin. Die Sklavin geht in das Eigentum des Meisters über, der alle Lebensbereiche der Sklavin zukünftig bestimmt. Der Meister erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen der Sklavin. Der Meister kann die Sklavin anderen Meistern zur Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Meister zur Abrichtung des Sklaven heranziehen.

2.
Die Sklavenregeln sind als Anlage A diesem Sklavenvertrag beigefügt und sind ordentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Sklavenregeln sind nur von der Sklavin zu unterschrieben und sind für Sie absolut bindend und verpflichtet.

3.
Das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und der Sklavin sind in einen einem Zusatzvertrag geregelt

4.
(Anlage B)


§1 Übergang in das Sklavenverhältnis
1.
Die Sklavin gibt dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche der Sklavin, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände der Sklavin.

2.
Die Sklavin sieht den einzigen weiteren Sinn seines Lebens, alleine dem Wohl und den Wünschen seines Meisters zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge des Meisters zu dessen vollen Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen.

3.
Für die Dauer des Vertrages verliert die Sklavin jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung alleine der Wille des Meisters ist für die Sklavin von Bedeutung.


§2 Haltung und Gebrauch der Sklavin
1.
Die Sklavin ist beliebig durch den Meister zu gebrauchen, zu nutzen und benutzen, abzurichten, abzustrafen, nach den Wünschen des Meisters anzupassen und mit Zwangsmaßnahmen nach den Vorstellungen des Meisters zu erziehen.

2.
Die Sklavin kann vom Meister nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen (siehe dazu 2.3), in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Meister bestimmt, die Maßnahme bedarf keinen besonderen Grund.

3.
Der Meister wird jedoch immer die Gesundheit der Sklavin in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Der Meister wird immer über die Gesundheit der Sklavin wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Sklavin hat den Meister bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich zu informieren.

4.
Der Meister hat das Recht, seine Sklavin durch ein Tattoo als sein Eigentum zu kennzeichnen. Bei den Motiven von Tattoos darf die Sklavin seine Meinung äußern, die der Meister bei seiner Entscheidung nach eigenem Ermessen ggf. berücksichtigen wird.

5.
Alleine der Meister bestimmt über die Kleidung und das Outfit der Sklavin. Dies gilt auch für Haarlänge und Frisur sowie ev. Körperbehaarung (Rasur usw.), berufliche Besonderheiten werden berücksichtigt. Die Sklavin muss im Beisein seines Meisters immer nackt sein, um jederzeit den sexuellen Bedürfnissen seines Meisters dienlich zu sein. Nur auf Anweisung des Meisters trägt die Sklavin Kleidung in der Wohnung.

6.
Die Sklavin hat alle Handlungen des Meisters widerstandslos zu dulden und zu ertragen. Jede Anweisung und jeder Befehl des Meisters hat von der Sklavin umgehend und ohne Widerspruch zur vollen Zufriedenheit des Meisters ausgeführt zu werden.












7.
Die Sklavin dient dem Meister uneingeschränkt als Sexsklavin und zur Befriedigung der sexuellen Neigungen und Wünsche des Meisters. Selbstverständlich hat der Meister auch immer das Recht, seine Sklavin an andere zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig abzugeben, damit auch andere sich an der Sklavin vergnügen oder vergehen können. Der Meister achtet aber stets darauf, daß die vorher vereinbarten Regeln zwischen dem Meister und seiner Sklavin nicht durch andere verletzt werden.

8.
Über die sexuelle Befriedigung der Sklavin entscheidet ausschließlich der Meister, er wird diese jedoch nicht vernachlässigen (außer bei Sexentzug als vom Meister ausgesprochene Strafe). Es ist der Sklavin grundsätzlich unter Androhung härtester Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl des Meisters selbst an sich Hand anzulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen. Der Meisten hat das Recht, der Sklavin jederzeit und zeitlich befristet oder unbefristet einen Keuschheitsgürtel anzulegen, um der Sklavin eine Selbstbefriedigung unmöglich zu machen.

9.
Im Fall einer vom Meister ausgesprochenen Strafe, wird der Meister jede mögliche Geilheit im Vorfeld unterbinden, damit die Bestrafung von der Sklavin auch als solche empfunden wird und die gewünschte Wirkung der Erziehung erzielt. Die Sklavin hat sich für jede erfolgte Bestrafung beim Meister demütig zu bedanken und Besserung zu geloben. Sollte die Sklavin eine ausgesprochene Strafe nicht auf einmal aushalten, wird die Strafe in mehreren Raten vollzogen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Meister unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes der Sklavin. Die ausgesprochene Strafe wird in jedem Fall in voller Höhe ausgeführt. Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam, Widerstand oder Aufsässigkeit wird vom Meister mit harten Strafmaßnahmen geahndet bzw. gebrochen. Das Ausmaß, Höhe und Härte der Strafe werden vom Meister individuell festgelegt und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Die Sklavin wird die Bestrafung freiwillig und demütig entgegennehmen.

10.
Die Schlüssel aller Schlösser, die zum Gebrauch der Sklavin benötigt werden befinden sich nur den Händen des Meisters oder einer von ihm beauftragten Person. Den nur der Meister bestimmt über das Sexualleben der Sklavin. Auch ist die Sklavin, auf Anweisung, dazu verpflichtet immer ihr „O“ -Halsband und ihren Keuschheitsgürtel zu tragen, es sei denn, der Meister befiehlt etwas anderes. Nur so ist die totale Unterwürfigkeit der Sklavin zu erreichen und auch für jeden sichtbar, da Erniedrigung zur Erziehung der Sklavin gehört.

11.
Die Sklavin muss sich auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung stellen. Der Meister entscheidet ausschließlich über die weitere Verwendung dieses Materials, die Sklavin hat darüber keine Verfügungsgewalt. Der Meister kann auch von der Sklavin verlangen, in Pornoproduktionen mitzumachen. Die daraus evtl. erfolgende Vergütung und deren Handhabung sind im Zusatzvertrag (Anlage B) geregelt.


§3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb der Sklavin
1.
Die Sklavin hat, sofern er einer externen Arbeit nachgehen, private und berufliche Sphäre strikt zu trennen. Ein Zusatzvertrag (Anlage B) regelt das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und der Sklavin, wie etwa , finanzielle Rücklagen für die Absicherung der Sklavin für den Fall einer Beendigung des Sklavenvertrages. Diese Gelder können z. B. durch Escortdienste o. ä. der Sklavin erbracht werden. Dieser Zusatzvertrag kann geändert werden, wenn das Abhängigkeitsverhältnis der Sklavin vom Meister verstärkt werden soll. Dies geschieht ggf. in Absprache und beiderseitigem Einverständnis.

2.
Durch die externe Berufstätigkeit ist die Sklavin kranken- und sozialversichert. Sie dient auch dazu, dass die Sklavin dem Meister finanziell nicht zur Last fällt. Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag hat so angelegt zu sein, dass die Sklavin ihr Sklavendasein mit all damit verbundenen Kosten selbst trägt, soweit dies im Rahmen des Möglichen liegt.

3.
Private Kontakte und Verabredungen mit Arbeitskollegen und anderen Personen sind der Sklavin strikt verboten, wenn diese vom Meister nicht befohlen bzw. erlaubt sind.

4.
Nach Dienstschluss hat sich die Sklavin sofort in die Obhut des Meisters bzw. nach Hause zu begeben oder ihm für diese Zeit aufgetragene Arbeiten unverzüglich zu erledigen.

5.
Die Sklavin ist für den Haushalt des Meisters verantwortlich, die genauen Details werden vom Meister festgelegt.

6.
Sollte die Sklavin eine eigene Wohnung bewohnen, so hat er dafür Sorge zu tragen, daß der Meister jederzeit Zugang

zur Sklavenwohnung hat, deshalb ist die Sklavin verpflichtet, seinem Meister einen Schlüssel zur Wohnung zu überlassen. Denn nur so ist zu gewährleisten, daß der Meister die absolute Kontrolle über seine Sklavin behält, da er ihn jederzeit und ohne Ankündigung kontrollieren und so auch über ihn verfügen kann.


§4 Geltungsdauer des Sklavenvertrages
1.
Ist der Sklavenvertrag bis zu einem bestimmten Datum (Allgemeines II.) abgeschlossen, endet er zu diesem Zeitpunkt, wenn es von einem Part gewünscht wird. Ansonsten verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Eine weitere zeitlich begrenzte Verlängerung ist nicht im Sinn eines Sklavenverhältnisses, es sei denn, der Master sieht hierzu eine Veranlassung. Die Sklavin muss sich nach Beendigung dieser Probezeit endgültig entscheiden.

2.
Nur wenn die Sklavin absoluter Anfänger ist kann er um ein zweite Probezeit von maximal einem weiteren Monat bitten. Dieser zweite Probevertrag geht allerdings automatisch in ein unbefristetes Sklavenverhältnis über, wenn die Sklavin nicht drei Tag vor Ablauf der Probezeit den Wunsch der Beendigung ausspricht. Diese ist dann endgültig.

3.
Der Sklavenvertrag kann während seiner Laufzeit von der Sklavin grundsätzlich nicht gelöst werden, außer es liegen schwerwiegende Umstände vor.

4.
Der Meister kann den Sklavenvertrag jederzeit unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen und Absicherung der Sklavin lösen. Die soziale Komponente ist besonders dann zu berücksichtigen, wenn die Sklavin seinen eigenen Wohnsitz aufgelöst hat. Der Meister verpflichtet sich, die Sklavin nicht auf die Strasse zu setzen oder in das soziale Aus zu entlassen.











1. Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag (Anlage B) ist in jedem Fall für beide Parteien bindend und einzuhalten. §5 Zusätzliche Anmerkungen zum Sklavenvertrag:
1.
Ziel des Sklavenvertrages ist die totale Versklavung der Sklavin inklusive einer weitest gehenden Abhängigkeit der Sklavin wie im Allgemeinen Teil beschrieben.

2.
Die Sklavin kann eine dauernde Verschärfung des Sklavenvertrages bzw. der Sklavenhaltung durch den Meister bis zum Verzicht sämtlicher Grenzen und Einschränkungen wie z.B. Berücksichtigung von Schmerzgrenzen oder Tabus erbitten.

3.
Die Sklavin kann den Ausschluss jeglicher Möglichkeit zur Lösung des Sklavenvertrages durch die Sklavin auch bei den unter 4.3 angeführten schwerwiegenden Umständen erbitten. Die Sklavin kann die absolut finanzielle Abhängigkeit der Sklavin durch den Meister erbitten, diese wird dann mit entsprechender Generalvollmacht umgesetzt.

4.
Sollte der Meister die unter 5.2 und 5.3 angeführten Bitten der Sklavin akzeptieren, ist dies für die Sklavin unumkehrbar und wird schriftlich mit Unterschrift des Meisters und der Sklavin dem Sklavenvertrag beigefügt und wird somit Bestandteil des Sklavenvertrages.

5.
Die Sklavin hat alle Punkte des Sklavenvertrages verstanden und ist sich der Tragweite und Auswirkungen seiner Entscheidung in ein Sklavenverhältnis überzugehen voll bewusst und tut dies freien Willens. Die Sklavin wurde in keiner Weise zur Unterschrift des Sklavenvertrages gezwungen, weder vom Meister, noch von Dritten. Die Sklavin ist im Besitz seiner vollen geistigen Fähigkeiten.






Ort, Datum: ____________________

______________________________ _______________________ Unterschrift des Meisters Unterschrift der Sklavin



Anlage A

A. Die Stellung meines Herren!


Regeln der Sklavin






1.
Ich diene und gehorche meinem Herren!

2.
Ich ehre meinen Herren als Person, die Gedanken meines Herren und seinen Körper!

3.
Ich anerkenne ohne Zweifel die Macht, die mein Herr über mich hat.

4.
Mein alleiniges Ziel ist es, meinem Herren eine vollkommene Sklavin zu sein. Alle meine Handlungen und Gedanken

ordne ich diesem Ziel unter.

5.
Ich vertraue meinem Herren! Er weiß, was für mich am besten ist. Er entscheidet für und über mich und wacht über

mein Wohlergehen.

6.
Ich verhalte mich so, dass mein Herren zu keiner Zeit die Kontrolle der Kontrolle verliert.

7.
Ich bin ein Objekt meines Herren. Mein Körper und mein Geist sind das Eigentum meines Herren!

8.
Auch, wenn mein Herr nicht anwesend ist, verhalte ich mich genauso, wie bei seiner Anwesenheit.

9.
Ich weiß, dass mein Herr mich sehr zu schätzen weiß.


A. Meine Stellung als Sklavin
1.
Ich verstehe, dass mein Herr stets um meine Sicherheit und Unversehrtheit besorgt ist und danke ihm dafür. Mein Herr kennt die Grenzen seiner Sklavin und weiß, was ihr schwer fällt.

2.
Ich weiß, dass mein Herr mich sehr lieb hat und dass unser Miteinander auf einem Höchstmaß an gegenseitigem Respekt und Vertrauen basiert.

3.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich für sein physisches und psychisches Wohlergehen benutzt und nicht vergisst, wer wem zu dienen hat.

4.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich so erzieht, dass ich in jeder Hinsicht auf ihn ausgerichtet bin und bin ihm für gute Erziehung und Abrichtung dankbar.

5.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich für außergewöhnliche Leistungen belohnt.








6.
Ich weiß, dass mein Herr immer im Hinterkopf hat, dass mein Widerstand nicht mehr als ein Teil des Spiels ist und gebrochen werden muss.

7.
Ich bin dankbar, wenn mein Herr erst Rücksicht auf mich nimmt, wenn ich um Nachsicht bitte.

8.
Mein Herr wird versuchen, meine persönlichen Grenzen zu erreichen und zu erweitern. Wann immer es mir möglich ist,

versuche ich durch mein Verhalten, meinem Herren darüber zu informieren, wie nahe ich meiner Grenze bin.

9.
Ich verstehe, dass ich die hohen Ansprüche meines Herren niemals vollständig erfüllen kann. Trotzdem bemühe ich

mich, mit allen Kräften und zu jeder Zeit, diesem Ziel näher zu kommen.

10.
Ich verstehe, dass mein Herr eigene Prioritäten setzt, seinen eigenen Stil und sein eigenes Tempo hat.

11.
Ich werde meinen Herren nie mit anderen Männern vergleichen.


A. Meine Grundeinstellung
1.
Wenn mir mein Herr befiehlt, mich abrichtet, mich fordert, mir Aufgaben gibt, dann ist das für mich eine Form der Zuwendung. Ich freue mich von ganzem Herzen über jede Zuwendung meines Herren. Wenn mich mein Herr in irgendeiner Form in Anspruch nimmt, versuche ich ihm Glücks- und Erfolgserlebnisse zu verschaffen, um noch weiter und noch mehr in Anspruch genommen zu werden. Dankbarkeit und Glück sind die vorherrschenden Voraussetzungen für meine Entwicklung als Sklavin.

2.
Wann immer ich Zeit habe, bin ich in Gedanken gerne bei meinem Herren. Am liebsten würde ich nur noch an meinen Herren denken und das, was mein Herr braucht und will.

3.
Ich versuche, mich nach Kräften in meinen Herren einzufühlen, um auch seine unausgesprochenen Bedürfnisse wahrzunehmen und diesen nach Möglichkeit gerecht zu werden.


A. Alltagsleben
1.
Es tut mir gut, wenn mein Herr auch mein Alltagsleben bestimmt, weil ich dann das Gefühl habe, ganz und ohne Einschränkung seine Sklavin zu sein. Deshalb kann ich ohne größere Probleme seine Verhaltensregeln im Alltag Folge leisten.

2.
Mein Verhalten in Gesellschaft ist so, dass es weder meinen Herren, noch mich als Sklave bloßstellt. Trotzdem bemühe ich mich auch in Gesellschaft, meinen Herren stets zu signalisieren, dass ich seine Sklavin bin.

3.
Ich freue mich, wenn mein Herr mir für alle Lebensbereiche vorschreibt, was ich zu tun habe.


A. Sexualität
1.
Ich verstehe, dass ein Orgasmus, gleich auf welche Art, ein Geschenk meines Herren ist. Ich werde ihm deshalb über jeden Orgasmus, den ich erlebt habe, gleich in welcher Situation und durch wen auch immer, einen Bericht ablegen, in dem ich ihm für sein Geschenk danke und ihm meine Gefühle und Empfindungen beschreibe.

2.
Ich bin in der Lage und bereit, meine Sexualität ausschließlich auf meinen Herren und seine Wünsche auszurichten. Wenn mein Herr durch mich befriedigt wird, freue ich mich über dieses Kompliment.

3.
Ich werde nur dann einen Orgasmus erleben, wenn mir mein Herr dies gestattet. Durch gezielte Übungen werde ich versuchen, den Zeitpunkt meines Höhepunktes zu beschleunigen oder zu verzögern, bzw. gänzlich auf einen Orgasmus zu verzichten.

4.
Ich bin erfreut, wenn mein Herr mich auch anderen Männern für ihre sexuellen Bedürfnisse zur Verfügung stellt, denn das ist ein besonders Zeichen der Wertschätzung meines Herren an mich, seiner Sklavin.


A. Körper
1.
Mein Körper ist das wichtigste Geschenk, das ich meinem Herren machen kann. Ich übergebe ihm meinen Körper als sein Eigentum.

2.
Ich weiß, dass mein Körper schwach ist und mir mein Herr immer wieder meine Grenzen zeigen wird. Ich werde alles unternehmen, diese Grenzen möglichst weit hinauszuschieben, um so den Vorstellungen meines Herren besser zu entsprechen.

3.
Ich werde täglich darauf achten, dass mein Körper meinen Herren erfreut und unternehme alles, um meinen Körper als Eigentum meines Herren fit zu halten. Dazu gehört die tägliche Reinigung, die Rasur im Genitalbereich, ausreichend Bewegung, sowie gesunde Ernährung.

4.
Sollte mein Herr eine dauerhafte Zeichnung meines Körpers wünschen, wird er mir das mitteilen und meine Zustimmung dazu einholen. Wenn es mir irgendwie möglich ist, werde ich um ein solches Zeichen selbstständig bitten. Kurzzeitige Zeichen meines Sklaventums, wie z. B. Striemen, trage ich mit Stolz und danke meinem Herren für diese Auszeichnung meines Körpers.


A. Sprache B.















1.
Ich werde meinen Herren grundsätzlich und immer mit „SIE“ anreden, um meinen Respekt, meine Demut und meine Liebe zu beweisen.

2.
Ich werde das Wort „Nein“ zu keiner Zeit gebrauchen.

3.
Ich werde meinem Herren differenzierte Antworten auf Befehle geben.


A. Erniedrigung B.
1.
Ich werde mich von meinem Herren nach seinen Wünschen und in dem von ihm gewählten Ausmaß schlagen lassen.

2.
Ich freue mich, wenn mir mein Herr in irgendeiner Form Schmerzen zufügt, um Lust zu empfinden oder sich

abzureagieren, weil ich ihm auf diese Weise dienen kann.

3.
Wenn mich mein Herr schlägt, bedanke ich mich für jeden zugefügten Schlag.

4.
Ich lasse mich von meinem Herren nach Wunsch fesseln und liefere mich ihm gerne in gefesselt hilfloser Lage aus.

5.
Ich sehe jede Erniedrigung als ein Geschenk meines Herren an mich. Wenn mich mein Herr erniedrigt, hilft er mir,

mich in meine Rolle als Sklave einzufinden und verschafft mir damit zugleich sexuelle Lust. So bin ich in der Lage,

Erniedrigungen meines Herren mit Dankbarkeit entgegenzunehmen.

6.
Es steht meinem Herren frei, mich nach seinem Belieben zu bestrafen.

7.
Ich werde jede mir auferlegte Strafe demütig entgegen nehmen. Sollte die Strafe eine Handlung von mir erfordern,

werde ich diese Handlung, so schnell es mir irgendwie möglich ist, vornehmen.

8.
Ich werde jede Rolle spielen, die meinem Herren gefällt.

9.
Ich muss immer, nach Anweisung, mein „O“-Halsband und meinen Keuschheitsgürtel tragen, denn nur so ist meine

totale Versklavung möglich.


10.

I. Weitere konkrete Verhaltensregeln
1.
Ich werde, auch wenn es unangenehm werden könnte, immer offen sein und meinen Herren nicht anlügen. Ich weiß, dass mein Herr diese Offenheit zu schätzen weiß.

2.
Grundsätzlich werde ich meinen Herren vorher um Nachsicht bitten, wenn ich absehen kann, dass es aus zeitlichen oder sachlichen Gründen ein Problem für mich wird, eine Regel einzuhalten oder mich an ein Verbot zu halten.

3.
Wenn es mir irgend möglich ist, trage ich unaufgefordert mein „O“-Halsband, um meinem Herren zu signalisieren, daß ich sein Eigentum bin.

4.
Ich werde meinen Herren unaufgefordert und regelmäßig Bericht erstatten

5.
über mein physisches und psychisches Befinden

6.
über das Einhalten/Übertreten von Regeln und Verboten

7.
über alle Ereignisse des Tages aus Beruf und Freizeit, über die ich gerne sprechen möchte, die mich bewegen oder die

meine Herren interessieren könnten.

8.
über den Kontakt zu anderen Personen per Telefon, Post, SMS, E-Mail, Chat oder live. Wenn ich von mir aus mit

anderen Männern korrespondieren will, werde ich meinen Herren immer um Erlaubnis ersuchen.


9. Für Kontakte jeglicher Art zu Chatpartnern hole ich ausnahmslos die Erlaubnis meines Herren ein. Wenn ich doch

einmal chatten darf, dann halte ich mich an folgende Regeln:
1.
Meine Herren bekommt einen unveränderten Chatmitschnitt

2.
Ich tausche keine Fotos, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Homepageadressen aus

3.
Ich chatte nicht erotisch


Ort, Datum: __________________ ____________________________ Unterschrift des Sklaven








Anlage B



§1 Allgemeine Bestimmungen



Zusatzvertrag


1.
Die finanzielle Selbstbestimmung des Meisters und der Sklavin bleiben unberührt, wenn es sich um Zahlungen/ Leistungen aus Erwerbstätigkeit oder staatlichen Leistungen (z. B. ALG I, ALG II, Sozialhilfe o. ä.) handelt.

2.
Einnahmen, die aus der Abhängigkeit der Sklavin vom Meister erwirtschaften werden, werden auf einem Sonderkonto oder ein anderen Art der Aufbewahrung gesichert.


§2 Arten der Einnahmen aus dem Meister-/Sklavenverhältnis Der Meister kann von seiner Sklavin erwarten und verlangen, daß dieser auf folgende Arten zum gemeinsamen

finanziellen Unabhängigkeit beitragen soll und muss:
1.
Seine Sexdienste in einem Escortservice anbieten

2.
Seine Sexdienste auf Partys und anderen Events zu Verfügung stellen

3.
Seine Dienste auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung zu stellen, das gilt auch für Pornoproduktionen

4.
Bei sonstigen Gelegenheiten für Sexdienste bereit zu stehen, die dem Meister gefallen


§3 Aufteilung und Auszahlung der erwirtschafteten Einnahmen aus dem Meister-/Sklavenverhältnis
1.
Wird die Sklavin für seine geleisteten Sexdienste bezahlt, hat er als erstes die vollständigen Einnahmen an den Meister auszuhändigen. Der Meister prüft dann, ob der vorher mit dem Nutzer der Sklavin vereinbarte Betrag vollständig ist und vereinnahmt ihn bis auf weiteren im vollen Umfang.

2.
Zu einem späteren, dem Meister angemessenen Zeitpunkt, kann er nach seinem Willen einen Teilbetrag an seiner Sklavin zur freien Verfügung auszahlen.

3.
Die genaue Aufteilung der Einnahmen ist für dem Meister 55 v. H. und für die Sklavin 45 v. H.. Wobei die Sklavin kein Anspruch auf sofortige oder vollständige Auszahlung seines Anteils erheben kann, da ausschließlich der Meister über die Finanzen verfügt. Der Verteilungsschlüssel kann jeder Zeit zu Gunsten oder zu Lasten der Sklavin durch den Meister verändert werden.

4.
Über jede Einnahme und jede Auszahlung, sowohl an den Meister als auch an die Sklavin muss genauestens Buch geführt werden (einfache Buchführung = Einnahmen-/Ausgabenauflistung (entsp. Kassenbuch)).

5.
Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, zu einem Vertragsende der Meister-/Sklavenverhältnis kommen, so muss der Meister den vollständigen Restbetrag an die Sklavin auszahlen.

Ort, Datum: ____________________
______________________________ _____________________ Unterschrift des Meisters Unterschrift der Sklavin
@Mariyiah
Darf ich wissen wie lange Ihr Euch schon kennt und was für eine Bez. Ihr derzeit habt??

SL
*******bel Frau
476 Beiträge
Jedem das seine...
...das ist ein Thema, das würde bei mir eher einen Lachkrampf erzeugen. Ich meine ich habe nicht grundsätzlich was gegen solche Verträge; können ja ganz nett sein. Aber letzendlich "solltest" du den nur unterschreiben, wenn du wirklich willst das du völlig und komplett ihm gehörst. (Ich hab nur den Anfang gelesen und das reichte mir schon) Z.b. stand da etwas von "in deine komplette Lebenssituationen teilhaben/einsehen" ähm, wo bleibt denn dann dein privates Leben oder führt ihr eine FIXE Beziehung?
Also Sex zusammen mit alem pi-ba-bo SEHR SCHÖN und GUT, aber ich würde schon mein eigenes Leben auch noch weiterführen wollen, ohne das mich jemand ununterbrochen kontrolliert.
Aber vielleicht will ja jemand Shades of Grey nachspielen *lach* da hat er sie doch auch permament überwacht *baeh*

Ich denke, du solltest für dich selbst entscheiden ob du das willst oder nicht und vor allem ob dich so etwas anspricht!

Lg
Selbstaufgabe..... ich würde sowas nie unterschreiben

rechtlich hat so ein Vertrag keine Aussage

kommt auf dich an, in wie weit du dich selbst aufgeben willst.... ich bin SUB, ich würds nicht
******ein Frau
941 Beiträge
kann mal bitte mit deisem shades of gray aufgehört werden, ich kann es echt nicht mehr lesen.

sie bittet um rat, und hat fragen!!!!
*******bel Frau
476 Beiträge
Sorry *lach*
aber irgendwie verfolgt mich das auch, es halten sich viele daran fest und wollen das nachspielen *lach* vielleicht hat er es ja sogar von "ihm" -hab nicht so genau gelesen hihi und der Rat war mit dabei *zwinker*

Ich bin mir keiner Schuld bewusst kicher
****se Frau
15 Beiträge
Meine Frage an dich wäre...hast du ihn denn genau gelesen?
Bist du mit jedem Punkt einverstanden der darin steht?
Kannst du dir ein Leben so vorstellen?
Solche Verträge sind ja rechtlich nicht bindend aber warum schließe ich einen ab, wenn ich mich nicht daran halten kann oder will?
Also...für mich wäre wichtig, dass alles was nicht passt mit dem Meister besprochen und dann geändert wird
erst dann gibt es eine Unterschrift, die dann allerdings auch bindend sein sollte
Drück dir die Daumen
Hallo


Ihr habt noch keine Beziehung ?



Nun ein Absatz allein würde mich abschrecken und Abstand nehmen

Den mit den sozialen Kontakten ,
Ich würde sicher ihn sicher informieren mit wem und wie lange und wo ich unterwegs bin
Ich würde auch seinen Anweisungen in dieser zeit folgen

Aber ich würde mir meine sozialen Kontakte nimals untersagen lassen



Ich würde den Mann erst kennen lernen wollen


Ist es eine spielbeziehung
Oder wollt ihr zusammen leben ?
Mal abgesehen davon
dass ich nichts von diesen Sklavenverträgen halte, weiss ich nicht wirklich was ich dir darauf antworten soll. Gegenfragen hab ich dafür ne Menge:

Hast DU dir diesen Vertrag genauestens durchgelesen und bist dir bewusst, was da teilweise von dir abverlangt wird?

Siehst du dich überhaupt als Sklavin oder doch eher als Sub, willst du wirklich so leben, wie das da drin aufgeführt wird?
Und was will er machen, wenn du dich nicht an den Vertrag hälst, weil du in erster Linie Mensch bist und zweitens es eine Verfassung gibt, gegen die auch so ein Vertrag keine Handhabe ist?

Son Schriftstück ist null und nichtig. Manche sind ja stolz auf son Wisch, aber bringen tut er überhaupt nichts.
*******_80 Frau
227 Beiträge
Uff...
Sorry, das ist mir zu lang zum richtig Durchlesen...

Ich hatte nie einen schriftlichen Vertrag, sehe das auch eher als "Kick" für den der sowas mag...

Prinzipiell: NATÜRLICH kannst du da Sachen streichen oder ändern!! Solltest du sogar, da sind ein paar Sachen drin, die ich nicht unterschreiben würde (mal davon abgesehen, dass egal was in dem Vertrag steht sowas rechtlich nicht bindend ist und du jederzeit sagen kannst "ich bin dann mal weg")

Hellhörig machen mich auf die Schnelle folgende Passagen:

"Die Schlüssel aller Schlösser, die zum Gebrauch der Sklavin benötigt werden befinden sich nur den Händen des Meisters oder einer von ihm beauftragten Person"

Darauf würde ich mich nur einlassen, wenn du sowas nur in seiner Gegenwart trägst.
Ich sage nur: Autounfall mit notwendiger Kernspin-Untersuchung - bis die eine Flex gefunden haben, die dir den Keuschheitsgürtel runterschneidet vergeht einige Zeit...

11.
Die Sklavin muss sich auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung stellen. Der Meister entscheidet ausschließlich über die weitere Verwendung dieses Materials, die Sklavin hat darüber keine Verfügungsgewalt. Der Meister kann auch von der Sklavin verlangen, in Pornoproduktionen mitzumachen. Die daraus evtl. erfolgende Vergütung und deren Handhabung sind im Zusatzvertrag (Anlage B) geregelt.

Würde ich auch rausstreichen. Es sei denn du willst das WIRKLICH und du kennst ihn sehr gut. Oder es ist dir ganz egal, was er mit deinen Pornoaufnahmen macht.

Und das mit dem Geld im Zusatzvertrag finde ich auch sehr grenzwertig, ist aber natürlich Geschmacksache...
****r56 Frau
2.581 Beiträge
Mal ganz abgesehen davon, dass so ein Vertrag keinerlei rechtliche Wirkung hat, sondern nur einer starken (typisch deutschen ?!) Regelungswut entspringt ...

... ist ein Vertrag für mich die schriftliche Fixierung des Ergebnisses einer ausführlichen Diskussion über alle Punkte, die beide Vertragsparteien vorab gemeinsam geführt haben. Im Vertrag steht, worauf sich beide geeinigt haben, womit beide einverstanden sind.

Ehe du unterschreibst, frage dich z.B.:
Lässt du aus freiem Willen eine so weitgehende Beschränkung deines Selbstbestimmungsrechtes zu?
Ist das alles auch in deinem Sinne?
Willst du wirklich alle Punkte freiwillig erfüllen?
Ist dir bewusst, was da von dir verlangt wird? Wirklich?

Hast du nur einen einzigen Zweifel, dann unterschreibe nicht und verhandele Halbsatz für Halbsatz nach. Nimm dir alle Zeit, die du brauchst und lass dich nicht unter Druck setzen!

Es soll nicht wenige Männer geben, die dich beim ersten Versuch, dich und deine persönlichen Vorstellungen in den Vertrag einzubringen, in die Wüste schicken. Dann sei froh drum, dass sich das schnell erledigt hat.

Alles andere kann ich nicht für dich entscheiden.


Meine ganz persönliche Haltung zu solchen Verträgen:
Ich bin Sub, im Alltag auf Augenhöhe.
Keinesfalls bin ich auch nur annähernd Sklavin, darum kann ich die Beweggründe, solch einen Vertrag einzugehen sowieso kaum nachvollziehen.
Jeder, der mir so einen Vertrag zur Unterzeichnung vorlegen würde, würde im gleichen Augenblick zum Teil meiner Vergangenheit.
Und ja
wir sollten beim Thema bleiben, diese SoG Witzelei und Vergleicherei können wir wirklich jetzt mal beiseite lassen, das bringt keinem was, eine fiktive Geschichte mit der harten Realität, wie sie hier wieder geschieht, zu vergleichen.

True
für mich ein No go ... Regeln, von mir aus auch in Vertragsform festgehalten sind ok und auch üblich und im Rahmen von D/s auch unersätzlich ...
Aber DAS??? Übersteigt doch für mich sämtlich hinnehmbare Grenzen *ja*( und auch ich habe nicht alles gelesen) ... für mich ist an sich schon die Frage, wie Du das im Alltag leben willst und auch kannst?? Ich zumindets habe ja auch einen Job, der mich fordert und wo ich keinem Herr ein Mitspracherecht gewähre *nein*

Überlege dir das gut .... ich für meinen Teil würde so etwas niemals unterschreiben, zeugt für mich aber auch von wenig Erfahrung und auch Dominanz ... aber das ist MEINE ALLEINIGE Meinung und muss so auch nicht stimmen!!
*******eren Paar
740 Beiträge
??
Schuldigung aber das ist ein echt schlechter Witz!!!

Und hat mit BDSM rein Garnichts zu tun!!

Da hat jemand wirklich gaanz tolle Träume!!

*haumichwech*

Das traurige da dran ist, das es wirklich Menschen gibt, die so etwas ernstnehmen!!
man sollte ja niemals nie sagen, jedoch würde ich so was (NIE) nicht unterschreiben weil es mit meiner Lebenseinstellung nicht vereinbar wäre. Ich selbst überlege schon seit 2.5 Jahren ob ich mir ein lebenslängliches Tattoo machen möchte - und habs bis jetzt nicht geschafft mich zu entscheiden. Ich persönlich bräuchte wahrscheinlich 10 Jahre bis ich mich für so einen Vertrag entschieden hätte *zwinker*

Falls dies wirklich DEIN Wunsch ist und du dich nach so einer Beziehung (aus meiner Sicht eher eine Aufgabe von dir und deinem leben) sehnst, dann könntest du ja auch zuerst darauf bestehen, dass du sicher eine Probezeit hast. Wenn du dich dann 3 Wochen vor Ablauf des Probejahres dagegen entscheidest kannst du dann immer noch aussteigen.

An deiner Stelle würde ich das gut überlegen und meiner Meinung nach solltest du dir auch Gedanken darüber machen, ob du mit den Konsequenzen leben könntest falls du aus einem Grund den Vertrag trotzdem nicht einhalten kannst. Aus meiner Sicht ist dies wie ein Ehevertrag den man nur einmal im Leben unterschreibt. Ich würde so ein Vertrag auch nicht als Spiel anschauen und denken dass es ja dann sowieso anders verläuft... wenn dann Richtig oder gar nicht!!

PS: wenn es für die TE zu BDSM gehört dann ist das aus ihrer Sicht nunmal BDSM - nur weil z.bsp. boesebaeren dies nicht als bdsm-mässig ansehen heisst das noch lange nicht dass dies für alle so ist. Oder?? Verstehe euch nicht dass ihr euch darüber lustig macht,,,, schreibt doch einfach gar nichts dazu, als diese Frage ins lächerliche zu ziehen!
*******bel Frau
476 Beiträge
@boeseb...
GOTT SEI DANK ist sowas nicht gesetzlich wirksam!
Ich will mir garnicht ausmalen wieviele Frauen da KEIN EIGENES Leben mehr haben würden, brrrrrrrrrrrrrrrrr.
sie1988_ooe
wenn sie dies wollen - sollen sie doch. du musst es ja nicht machen.
****r56 Frau
2.581 Beiträge
Mal angenommen, ich würde erwägen, diesen "Vertrag" nachverhandeln zu wollen:

Es blieben ein paar wenige Zeilen übrig, die nicht mehr der Vertragsform bedürfen.

Da hat doch einer ein erhebliches Autoritätsproblem, wenn er jede Möglichkeit geregelt haben muss.

Bei mir ist es so, dass Stimme, Bestimmtheit, Haltung und Handlung meines Mannes in entsprechenden Momenten bei mir genau das auslösen, was dieser Herr in endlosen Textpassagen fordert.

Autorität eines selbstsicheren Mannes vs. Schreibtisch-/Kopf-Dom - das alte Lied, das hier in der Gruppe so oft anklingt.
****r56 Frau
2.581 Beiträge
wenn sie dies wollen - sollen sie doch. du musst es ja nicht machen.

Zunächst einmal will ja wohl nur er!

Sie dagegen ist verunsichert, ob sie das wirklich so unterschreiben soll/muss, oder ob sie nicht wenigstens ein paar Punkte streichen kann.
Sie ist so verunsichert, dass sie hier um Rat fragt, ob "so was" normal ist.

Also ist sie vom "Wollen" noch sehr weit entfernt, während wir ihr hier Denkanstöße geben.


"Sollen sie doch" ... halte ich in dem Fall für einen ganz fatalen Satz. So lapidar er klingt, so schlimm kann es für die TE werden. Wir versuchen nur, eine Denkpause anzuregen. *zwinker*
übrigens...
er ist zwar gesetzlich nicht wirksam - jedoch falls ich so etwas mal unterschreiben würde, dann wäre die für mich das höchst Gesetzt!

dies sollte sich jemand der so ein vertrag unterschreibt auch so sehen... sonst könntest du ja auch gleich kein Vertrag machen.
*******bel Frau
476 Beiträge
@Poly...
...mir ging es eher bei dem Gedanken an die, die aus diesem Vertrag rauswollen würden aber das nicht dürften!
Wenn das gesetzlich vertretbar wäre, wären wir ein Land ohne Menschenrechte!
Darum meinte ich, ist das Gott sei Dank nicht so!
Ich finde es auch reizvoll, aber für mich oft einfach maßlos übertrieben *zwinker* -soll heißen ich bin NICHT strikt DAGEGEN!
Ich befürworte sozusagen nur das NICHT RECHTSWIRKSAM! *g*
****a77 Frau
248 Beiträge
Jeder soll sein Leben so gestallten wie es einem gefällt... mir persönlich gibt dieser Vertrag einen bitteren Beigeschmack ab.

Auf mich wirkt es so, dass der "Meister" einen Nebenverdienst sucht und seine Sklavin dafür einsetzen möchte.

Er verlangt dass die Sklavin sich komplett aufgibt, keine soziale Kontakte, ohne sein Erlaubnis hat, gleichzeitig soll die Sklavin aber zusehen, dass sie arbeiten geht sich krankenversichern lässt...

Mir kommt es vor als ob der "Meister" Prostitution irgendwie schön reden möchte und dabei das ganze Geld was dabei rauskommt, verwalten möchte...

Es ist meine persönlich Meinung

Liebe Grüße

Natta
****iah Frau
16 Beiträge
Themenersteller 
Klartext
Sooo ihr Lieben,

leider denken wohl ein paar das es hier ein Scherz ist. Aber ernsthaft - ich sagte nie das ich es unterschreibe - vielmehr ist meine Frage was ihr davon haltet / wie oder welche Erfahrungen ihr hattet usw. Immerhin gibt es bestimmt Frauen - die genau das Unterschreiben würden ohne zu wissen was sie damit tun. Das ich nun mal so einen Vertrag erhalten habe ist ein sehr gutes Beispiel


Um einige eurer Fragen zu beantworten - es ist keine Liebesbeziehung
Er ist älter als ich
wohnt weiter weg
und kämpft paar wochen drum - um mich zu bekommen.
ich denke, mehr und besser als hagar56 kann man es nicht sagen
die Aussagen von http://www.joyclub.de/my/2432263.polyangelzh.html halte ich für mehr als nur bedenklich, denke aber, das liegt am Alter .... was jetzt nicht böse gemeint ist, aber Lebenserfahrung ist halt nicht ersetzbar ....
Bei mir muss der Mann durch Auftreten, Sprache, Blick überzeugen, dann bin ich von ganz allein in meinem Sub-sein *g*, dazu brauche ich keine Vertrag, der würde mich in dieser Form eher verunsichern ...
****r56 Frau
2.581 Beiträge
@ Natta77
An einer Stelle werden auch Escortdienste als möglicher Gelderwerb erwähnt.

Das ist nicht mehr nur Schönreden.
Der schickt sie auf die Straße!
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